Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere sämtlichen- auch künftigen- Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugesprochen haben.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeit

Liefertermine und – fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn , sie sind von uns im Einzelfall schriftlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrage teilweise oder ganz zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare Ausfälle und oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären ob wir vom Vertrage zurücktreten oder innerhalb von welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist diese Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche des Käufers sind in allen Fällen ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen von uns zu bestimmenden Frist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Diese Regelung gilt auch für die etwaige Versendung im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übernahme in unsere Geschäftsräume. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

5. Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb von 24 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe des üblichen Bankdarlehenszinsfußes. Unsere Rechnungen für Dienstleistungen sind abweichend von dem Vorhergesagten sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Teillieferungen können Teilzahlungen entsprechend dem Umfang der Teillieferungen gestellt werden. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit 1 Rate länger als 1 Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Gewährleistung

Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterberechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Bei Software-Fehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehlern - soweit wir zu dessen Beseitigung in der Lage sind –je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers beseitigen. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Anderenfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, dass der Käufer oder ein Dritter Geräte öffnet oder Eingriffe irgendwelche Art, insbesondere Veränderungen oder Reparaturen, an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird.

7. Genereller Haftungsausschluss

Soweit in vorstehenden Bedingungen nicht anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch das Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

An sämtliche Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der auch künftigen Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht gehörende Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Ware zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Ware gilt als unsere Vorgehaltsware. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermischung/ Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten, diese Recht jederzeit zu widerrufen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten dritter Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns zustehenden offenen Forderungen ab. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen.

9. Software-Sonderbedingungen

Unabhängig von der Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden ( Lizenznehmer ) und Juramat alles als Software, was im Rahmen eines Softwareauftrages überlassen wird.
9.1 Beschränkung Dem Lizenznehmer ist untersagt, a. ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von Juramat die Software oder das dazugehörige Material an eine Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen. b. Die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, c. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Juramat die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassembilieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern sofern vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
9.2 Rechte Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum am dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Juramat behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs- , Vervielfältigungs-. Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte an der Software vor.
9.3 Vervielfältigung Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist ihnen zur Anfertigung einer Reservekopie nur zu Sicherheitszwecken erlaubt. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftllidche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software eingeschlossener Form zukopieren jeder anders zu vervielfältigen.
9.4 Übertragung de Benutzerrechtes Das Recht zur Benutzung des Software kann nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von Juramat und nur nach unseren Geschäftsbedingungen an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
9.5 Dauer des Benutzungsrechtes Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er einer der Geschäftsbedingungen verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, den original Datenträger sowie alle Kopien der Software einschließlich aller etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
9.6 Schadensersatz Juramat macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die Juramat aus einer Verletzung dieser Geschäftsbedingung durch Sie entstehen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Juramat ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich Juramat für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist München, der Gerichtsstand ist ausschließlich München, wenn der Juramat Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder der Kunde bei Vertragsabschluß keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen späteren Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der BRD verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 11.Sonstiges Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland statt, und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.

STAND:01/2006